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Doppelter Steuerbonus für Handwerkerleistungen
Seit 1. Januar 2009: 20 Prozent von maximal 6.000 Euro
für Renovierung, Erhaltung und Modernisierung im privaten
Haushalt werden als Bonus von der Steuerschuld
abgezogen – also bis zu 1.200 Euro pro Jahr und Haushalt
(gemäß neuem § 35a Abs. 3 EStG). Mehr Infos gibt es hier...