Doppelter Steuerbonus für Handwerkerleistungen

Seit 1. Januar 2009: 20 Prozent von maximal 6.000 Euro
für Renovierung, Erhaltung und Modernisierung im privaten
Haushalt werden als Bonus von der Steuerschuld
abgezogen – also bis zu 1.200 Euro pro Jahr und Haushalt
(gemäß neuem § 35a Abs. 3 EStG). Mehr Infos gibt es
hier...

 

Zurück





(C) 2014 - by. Jörg Rönisch  |  

Kontakt

  |  

Impressum

  |  

Sitemap

  |