Holz und Bautenschutz

Holz- und Bautenschutz
Das Holz- und Bautenschutzgewerbe, das den Mauerschutz und Holzimprägnierungen in Gebäuden beinhaltet, ist in der Gruppe der Bau- und Ausbaugewerbe unter der Nr. 6 der Anlage B zur Handwerksordnung aufgeführt. Welche Arbeitsgebiete zu einem Gewerbe der Anlage B zur Handwerksordnung typischerweise gehören, beurteilt sich nach der Verkehrsauffassung und besonders nach der Ansicht der beteiligten Wirtschaftskreise, so ein Urteil des Verwaltungsgerichts Braunschweig vom 07.12.1976 (vergl. HwK-Gewerbeinformation 2/1980), Seite 2).

Das geltende Tätigkeitsverzeichnis des Holz- und Bautenschutzgewerbes umfasst folgende Tätigkeiten:

1. Holzschutz
Erkennen und Beurteilen von Schäden, die an hölzernen Bauteilen entstanden sind
Vorbeugender Holzschutz von Bauholz und Holzbauteilen gegen Pilze und Insekten mit chemischen Holzschutzmitteln gem. DIN 68 800 Vorbeugender Holzschutz von Holzkonstruktionen wie Dach- und Unterkonstruktionen gegen Feuer gem. DIN 4102 Beseitigen von Schäden, die durch holzzerstörende Pilze oder Insekten an Holzbauteilen und Holzkonstruktionen entstanden sind gem. DIN 68 800

2. Bautenschutz
Erkennen und Beurteilen von Schäden an Bauteilen
Abdichten von Kellerwänden und ?böden sowie von Bauwerksteilen, unter der Erdlinie gegen Erdfeuchtigkeit, aufsteigende Feuchtigkeit, Sicher-, Grund-und Stauwasser mit bituminösen, zement- oder kunststoffgebundenen Abdichtungsmittel, Dichtungsbahnen und anderen Dichtstoffen Abdichten von Ingenieurbauten gegen drückendes und nicht drückendes Wasser Trockenlegen und Austrocknen durchfeuchteter Bauwerke und Bauwerksteilen Sanieren von Feuchtigkeitsschäden und schwammbefallenen Bauteilen, Beseitigen von bauwerksschädlichen Salzen mit chemischen Bautenschutzmitteln und anderen baulichen Maßnahmen Pfropfen von Wassereinbrüchen und Abdichten von Maurerdurchbrüchen Herstellen und Abdichten von Fugen, Ausbesserungen von Schäden und Nachabdichtungen von Fugen Imprägnierungen durchfeuchteter Außenwandflächen mit den dafür entwickelten Imprägniermitteln einschließlich der erforderlichen Vorbehandlung Schutz von Baustellen und Rohbauten gegen Witterungseinflüsse insbesondere durch Abdeckung mit Bahnen, Planen und Zelten, ferner auch Rohbauaustrocknungen

Das Tätigkeitsverzeichnis des Holz- und Bautenschutzgewerbes (Nr. 6 der Anlage B zur Handwerksordnung) wurde vom Deutschen Holz- und Bautenschutzverband und dem Deutschen Handwerkskammertag vereinbart ? den Tätigkeiten nach Ziffer 2.2 des Tätigkeitsverzeichnisses (Abdichten von Ingenieurbauten gegen drückendes und nicht drückendes Wasser) sind folgende Einzeltätigkeiten zuzurechnen:
Flächenabdichtungen mit Kunststoff-Kombinationen, Folien auf Vorbeschichtungen, Harzen u. a. Flächenabdichtungen mit zementgebundenen Oberflächendichtungsmitteln Abdichtung von Stahlbetonbehältern (Faultürmen, Trinkwasserbehälter, Schwimmbecken, Neutralisationsbecken) mit zementgebundenen Oberflächendichtungsmitteln und zusätzlichem Schutz gegen Chemikalienbelastung durch duroplastische Kunststoffe. Abdichtung von Dehnungsfugen an Bauwerken aus Stahlbeton oder Mauerwerk gegen nicht drückendes und drückendes Wasser mit elastischen Fugenmassen. Als flankierende Maßnahmen werden Kehlen und Fugen bearbeitet und abgedichtet, evtl. auftretende Fliesenstellen gepfropft und Risse verpresst Herstellung von chemikalbeständigen Abdichtungen an Bauwerken und Stahlbetonbehältern aus Reaktionsharzen Herstellung von ölbeständigen und öldichten Beschichtungen an Öltankwannen und in Öltanks aus Stahlbeton gemäß vorliegenden Vorschriften mit Kunstharzen Herstellung von nachträglichen Innenabdichtungen im Rahmen der Altbausanierung mit zementgebundenen Oberflächendichtungsmitteln und Spezialputzen gegen bauschädliche Salze Kraftschlüssige oder elastische Risseinjektionen an Stahlbetonbauwerken zur Wiederherstellung der Standfestigkeit bzw. Abdichtung gegen Wasserdurchtritt Wiederherstellung der Stahlüberdeckung gem. DIN 1945 an beschädigten Stahlbetonteilen durch Aufbringung zementgebundener Oberflächendichtungsmittel Nachträgliche Herstellung von Horizontalsperren an Bauwerken gegen aufsteigendes Kapillarwasser durch Anlegen von Bohrsperren.

 






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