Kabelverleger im Hochbau

Kabelverleger im Hochbau (ohne Anschlussarbeiten)
Die Kabel werden vom Gewerbetreibenden in handwerksähnlicher Art nach vorgegebenen Plänen verlegt. Die Kabel sind genau bestimmt nach Ausmaßen, Adernzahl und Schutzarten. Die Montage erfolgt nach vorgegebenen Verlegeplänen an, in und unter Gebäuden entlang von Wänden und Decken. Dazu benötigte Hilfsmittel, die der Kabelverleger einsetzt, sind Kabelkanäle, Leerohre, Querträger und Kabelbühnen. Die Kabel und die Hilfs- sowie Befestigungsmittel werden selbständig verlegt.
Die danach notwendigen Anschluss- und Schaltungsarbeiten werden aber vom in der Handwerksrolle eingetragenen Unternehmer des Elektrotechnikerhandwerks durchgeführt, wobei die jeweiligen Anlagen auch in Betrieb genommen werden. Anschlussarbeiten sind wesentliche und prägende Teiltätigkeiten des Elektrotechnikerhandwerks, die dem handwerksähnlichen Betrieb nicht gestattet wurden. Bei der Kabelverlegung hat der handwerksähnliche Gewerbetreibende also genau zu berücksichtigen, wann die handwerksähnliche Vorbereitungstätigkeit endet und wann die vollhandwerkliche und als besonders gefahrengeneigt eingestufte Arbeit des Elektrotechnikerhandwerks beginnt.
Für seinen Bereich bedarf der Kabelverleger im Hochbau der notwendigen Grundkenntnisse für die Kabelverlegung einschließlich der Unfallverhütungsvorschriften.

 






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